Als Sozialversicherungsfachangestellter mit dem Schwerpunkt gesetzliche Krankenversicherung,
Pflegeberater nach § 7a SGB XI
und Pflegesachverständiger
verfüge ich nicht nur über besondere Sachkunde im Bereich der Pflege ,sondern wirke als unabhängiger Pflegeberater auf die notwendigen Genehmigung durch die jeweiligen Leistungsträger hin, z. B.
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung
- Schwerbehindertenrecht
Anspruch auf Beratungshilfe besteht für die Bereiche, die der Rentenberater als Nebenleistung gem. § 5 Abs.1 RDG erbringt.
Weitere Leistungsinhalte sind u. a.:
- den Hilfebedarf im konkreten Fall systematisch zu erfassen und zu analysieren,
- einen individuellen Vorsorgeplan zu erstellen,
- die Versorgung durchführen zu lassen,
- die tatsächliche Durchführung zu prüfen, zu sichern und ggfs. anzupassen.