Als Sozialversicherungsfachangestellter  mit dem Schwerpunkt gesetzliche Krankenversicherung,

Pflegeberater nach § 7a SGB XI 

und Pflegesachverständiger 

verfüge ich nicht nur über besondere Sachkunde im Bereich der Pflege ,sondern  wirke als unabhängiger Pflegeberater  auf die notwendigen Genehmigung durch die jeweiligen Leistungsträger hin, z. B. 

  • Krankenversicherung,
  •  Pflegeversicherung, 
  •  Rentenversicherung
  •  Schwerbehindertenrecht 

 

Anspruch auf Beratungshilfe besteht für die Bereiche, die der Rentenberater als  Nebenleistung  gem. § 5 Abs.1 RDG erbringt.

 

  Weitere Leistungsinhalte sind u. a.:

  •  den Hilfebedarf im konkreten Fall systematisch zu erfassen und zu analysieren,
  • einen individuellen Vorsorgeplan zu erstellen,
  • die Versorgung durchführen zu lassen,
  • die tatsächliche Durchführung zu prüfen, zu sichern und ggfs. anzupassen.


 Die Pflegeberatung erfolgt in häuslicher Umgebung

 

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